Eine Mandantin wurde Opfer eines Behandlungsfehlers, indem eine Perforation der Speiseröhre im Rahmen einer medizinischen Maßnahme nicht rechtzeitig bemerkt wurde. Hierdurch kam es zu einer Hirnschädigung. In dem kinderschadensrechtlichen Fall konnten wir für die Betroffene einen hohen Vergleich verhandeln.
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