Kaiserschnitt ohne ausreichende Narkose: Ein Riesenerfolg für Gerechtigkeit und Entschädigung
In der Welt der medizinischen Behandlung gibt es Standards, die jeder Arzt einhalten sollte, besonders bei operativen Eingriffen. Doch was passiert, wenn diese Standards nicht eingehalten werden und Patienten dadurch schweres Leid erfahren? Dies war der Fall bei unserer Mandantin, die einen Kaiserschnitt (Sectio caesarea) unter besonders schmerzhaften Umständen erleiden musste.
Der Fall: grober Behandlungsfehler beim Kaiserschnitt
Bei unserer Mandantin lag der Fall eines groben Behandlungsfehlers vor, wie er in der Arzthaftung als inakzeptabel gilt. Trotz eines negativen Schmerztests wurde die Sectio, also der Kaiserschnitt, ohne Wartezeit auf die Wirkung der Anästhesie durchgeführt. Dies führte zu einer Situation, in der unsere Mandantin die Schmerzen des chirurgischen Eingriffs ohne angemessene Betäubung ertragen musste. Eine Vollnarkose wäre hier eine alternative Option gewesen, die die Ärzte jedoch nicht in Betracht zogen. Dieser eklatante Verstoß gegen medizinische Standards und die elementare Fürsorgepflicht gegenüber der Patientin führte zu schwerwiegenden physischen und psychischen Schäden bei ihr.
Die Auswirkungen auf unsere Mandantin: schwere Schmerzen und Traumatisierung
Unsere Mandantin musste nicht nur den physischen Schmerz des chirurgischen Eingriffs ertragen. Sie litt auch auch unter erheblichen seelischen Qualen, die mit einer derart rücksichtslosen Vorgehensweise einhergehen. Die Operation wurde trotz ihrer wiederholten Schmerzbekundungen fortgesetzt. Dies führte zu einem traumatischen Erlebnis, das weit über die üblichen postoperativen Beschwerden hinausging. An einem Tag, der eigentlich einer der glücklichsten im Leben einer werdenden Mutter sein sollte, sah sich unsere Mandantin mit einer Situation konfrontiert, die eher an Folter als an medizinische Fürsorge erinnerte.
Unsere erfolgreiche Intervention: hohe Entschädigungssumme für die betroffene Frau
Frau Rechtsanwältin Krahl und ihr Team setzten sich energisch für unsere Mandantin ein. Durch eine gründliche Analyse des Falls und eine überzeugende Argumentation gelang es uns, eine Entschädigung von 10.000 Euro durch einen Vergleich zu erstreiten. Dieser Betrag mag im Vergleich zu den erlittenen Qualen gering erscheinen. Er markiert jedoch einen bedeutenden Erfolg in der Anerkennung des erlittenen Unrechts und der Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte. Bisher ist in der Rechtsprechung nur ein ähnlicher Fall bekannt, bei dem die Klägerin lediglich 6.000 Euro erhielt. Unser erzielter Vergleich von 10.000 Euro stellt somit einen bemerkenswerten Präzedenzfall dar. Er unterstreicht, dass sich unser Engagement für Gerechtigkeit gelohnt hat.
Schlussfolgerung
Medizinische Eingriffe sollten dazu dienen, das Leben der Patienten zu verbessern und Leiden zu lindern, nicht zu verstärken. Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, durch eine fehlerhafte Behandlung geschädigt wurden, zögern Sie nicht, rechtlichen Beistand zu suchen. Frau Rechtsanwältin Krahl und ihr Team helfen Ihnen und treten für Ihre Rechte ein. Wir kämpfen für Gerechtigkeit und dafür, dass solche Fehler nicht ungesühnt bleiben. Gerne können Sie sich mit einer kostenlosen Erstanfrage an uns wenden.