Kanzleierfolg: Vergleichsschluss vor dem Arbeitsgericht Berlin nach fristloser Kündigung eines Assistenzarztes 

In einem Kün­di­gungs­schutz­fall konn­ten wir erfolg­reich für unse­ren Man­dan­ten im Pro­zess vor dem Arbeits­ge­richt Ber­lin einen hohen Ver­gleichs­be­trag erzie­len. Dank unse­res arbeits­recht­li­chen Fach­wis­sens gelang es, eine frist­lo­se Kün­di­gung abzu­wen­den und das Arbeits­ver­hält­nis im Guten zu been­den. Hier­für haben wir den Man­dan­ten arbeits­ge­richt­lich im Rah­men einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ver­tre­ten. Inner­halb weni­ger Wochen konn­ten wir für den von uns ver­tre­te­nen Arbeit­neh­mer einen Ver­gleich mit dem Arbeit­ge­ber aus­ver­han­deln. Wir berich­ten über den Fall.

Arbeitsrechtlicher Rechtsschutz bei Kündigung eines Assistenzarztes im Krankenhaus.
Eine Kün­di­gung soll­te nicht ein­fach hin­ge­nom­men wer­den. Oft bie­tet ein Arbeits­ge­richts­pro­zess die Chan­ce, eine Abfin­dung zu erhalten.

Fristlose Kündigung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes  

Dem Ver­fah­ren lag eine frist­lo­se, hilfs­wei­se ordent­li­che Kün­di­gung des Man­dan­ten zugrun­de. Die­ser war als Assis­tenz­arzt bei einer gro­ßen pri­va­ten Kran­ken­haus­kon­zern tätig. Anfang des Jah­res erreich­te ihn dann eine frist­lo­se Kün­di­gung sei­nes Arbeit­ge­bers. Grün­de wur­den dar­in nicht genannt und waren auch nicht ersicht­lich. Um sich gegen die Kün­di­gung zu weh­ren, sich der Man­dant an uns. Denn das vor­ge­wor­fe­ne Ver­hal­ten hat­te sich gar nicht zuge­tra­gen. Mit Hil­fe einer effek­ti­ven und wirt­schaft­li­chen Ver­fah­rens­füh­rung gelang es uns, inner­halb weni­ger Wochen die frist­lo­se Kün­di­gung zu besei­ti­gen und für den Man­dan­ten eine hohe Abfin­dung zu verhandeln.

Der Fall hat aber­mals ver­deut­licht, dass selbst bei guter Arbeits­markt­la­ge für Ärz­tin­nen und Ärz­te eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge lohnt. Gera­de für den Arbeit­neh­mer ist das Ver­hält­nis von Auf­wand und mög­li­chem Nut­zen güns­tig, weil die Chan­ce auf eine ein­ver­nehm­li­che Eini­gung mit Zah­lung einer Abfin­dung in arbeits­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren oft sehr hoch ist.

Anwaltliche Unterstützung im Arbeitsrecht 

Mit­hil­fe einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge setz­ten wir uns zur Wehr und erziel­ten vor dem Arbeits­ge­richt einen Ver­gleich, der die Vor­stel­lun­gen des Man­dan­ten über­tref­fen konn­te. Neben der Zah­lung einer hohen Ver­gü­tungs­sum­me konn­ten wir aus­ste­hen­de Lohn­zah­lun­gen sowie ein Arbeits­zeug­nis mit der Note „gut“ verhandeln. 

Wenn Sie Bera­tung oder eine anwalt­li­che Ver­tre­tung in einer arbeits­recht­li­chen Sache benö­ti­gen, wen­den Sie sich ger­ne an unse­re Kanz­lei. Wir ver­fü­gen über fun­dier­te Kennt­nis­se im Arbeits­recht und kön­nen die­se durch unse­re Tätig­keit im Gesund­heits­sek­tor auf die beson­de­ren Anfor­de­run­gen die­ses Berei­ches über­tra­gen. Gera­de bei einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ist schnel­les Han­deln gefragt, da für die­se nur eine kur­ze Frist nach Zugang der Kün­di­gung besteht. Han­deln Sie daher schnell. Haupt­an­sprech­part­ne­rin für Arbeits­recht ist Rechts­an­wäl­tin Lau­ra Hän­sel

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