Die Realität hinter Schönheitsoperationen und Instagram-Idealen
In der heutigen digitalen Ära von Instagram und anderen sozialen Plattformen wird das Streben nach Schönheit und Perfektion oft zu einem unerreichbaren Ideal erhoben. Die scheinbar makellosen Bilder und inszenierten Posts setzen Standards, die für viele Menschen Druck bedeuten, diesen Schönheitsidealen nachzueifern. Viele Menschen greifen hierfür auf Schönheitsoperationen zurück. Doch hinter der glänzenden Fassade verbirgt sich eine Welt voller Herausforderungen und potenzieller Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit ästhetischen Eingriffen.
Unsere Erfolge im Bereich von Schönheitsoperationen
Frau Rechtsanwältin Krahl und ihr spezialisiertes Team vertreten zahlreiche Mandanten, die nach Schönheitsoperationen wie Lipofilling, Bauchdeckenstraffung, Mommy Makeover, Brustvergrößerung, Facelift, Nasenkorrektur und Fettabsaugung mit schwerwiegenden Komplikationen, Behandlungsfehlern und Folgeschäden zu kämpfen haben.
Fallbeispiel: Erfolgreicher Vergleich über 27.500 Euro nach Facelift
Für einen unserer Mandanten forderten wir Schadenersatz aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung infolge seines Face-Liftings und der nachfolgenden Revisionsoperationen ein. Vor der Operation versäumte ein sehr bekannte Berliner „Schönheitschirurgen“ pflichtwidrig, die notwendigen präoperativen Untersuchungen durchzuführen. Er führte u.a. kein Blutbild zur Feststellung des individuellen Risikos aufgrund der Diabetes mellitus Typ I‑Erkrankung durch. Dies stellte bereits einen schweren Behandlungsfehler dar, da eine solche Untersuchung vor jedem chirurgischen Eingriff erforderlich ist.
Auch die Durchführung der Operation selbst entsprach nicht den ärztlichen Standards. Dies führte zu dauerhaften Spannungen, Schmerzen und Vernarbungsstörungen bei unserem Mandanten. Die falsche Nachsorge verstärkte die Beschwerden weiter und führte zu unnötigen Folgeeingriffen.
Nach einem langwierigen Rechtsstreit konnte Frau Rechtsanwältin Krahl für unseren Mandanten einen Vergleich über 27.500 Euro erzielen. Diese finanzielle Entschädigung stellt nicht nur eine Wiedergutmachung dar. Sie unterstreicht auch ihre Erfolge im Kampf für die Rechte und Gerechtigkeit von Geschädigten ästhetischer Eingriffe.
Fallbeispiel: Erfolgreicher Vergleich über 40.000 Euro nach Bauchdeckenstraffung
Eine andere Mandantin entschied sich nach einer Gewichtsabnahme für eine Bauchdeckenstraffung, um überschüssige Haut zu entfernen. Während der Operation traten jedoch schwerwiegende Komplikationen auf, die zu einer länger als notwendigen Genesungszeit und bleibenden körperlichen Beschwerden führten. Frau Rechtsanwältin Krahl identifizierte grobe Behandlungsfehler, darunter mangelnde präoperative Aufklärung über die Risiken des Eingriffs und unzureichende Nachsorge. Zudem war ein schwerwiegender Befunderhebungsfehler gegeben, da die Mandantin an einer psychischen Erkrankung litt, die vor der Operation nicht erkannt wurde. Frau Rechtsanwältin Krahl kämpfte erfolgreich für die Mandantin und erzielte einen Vergleich über 40.000 Euro. Diese Entschädigung half der Mandantin, die finanziellen und körperlichen Belastungen der entstandenen Schäden zu lindern.
Die Verantwortung der medizinischen Fachkräfte
Ärzte und Kliniken, die Schönheitsoperationen durchführen, tragen eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Patienten. Eine umfassende Aufklärung über Risiken und eine gründliche präoperative Untersuchung sind entscheidend, um Komplikationen zu vermeiden und die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.
Unsere Mission
Mit ihrer langjährigen Erfahrung und einem engagierten Team setzt sich Frau Rechtsanwältin Krahl dafür ein, dass Geschädigte ästhetischer Eingriffe gerecht entschädigt werden. Sie steht immer an der Seite ihrer Mandanten, bietet Unterstützung und kämpft für ihre Rechte auf Gerechtigkeit und Entschädigung.
Schönheitsoperationen können das Leben vieler Menschen positiv beeinflussen, aber es ist wichtig, sich der potenziellen Risiken bewusst zu sein und fundierte Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, durch eine ästhetische Operation geschädigt wurden, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Frau Rechtsanwältin Krahl und ihr Team im Bereich der Arzthaftung helfen Ihnen gern dabei, Ihre Rechte zu verteidigen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und stellen gerne eine kostenlose Erstanfrage.