Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellenFrei und selbst­be­stimmt in jeder Lebens­la­ge zu sein, das ist das Leit­bild unse­rer frei­heit­li­chen Gesell­schaft. Wer wünscht es sich nicht, auch in schwie­ri­gen medi­zi­ni­schen Situa­ti­on selbst ent­schei­den zu kön­nen? Lei­der kann es zu medi­zi­ni­schen Zustän­den kom­men, in denen die Arti­ku­la­ti­on des eige­nen Wil­lens nicht mehr mög­lich ist.

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht als Bausteine der Selbstbestimmung

Pati­en­ten­ver­fü­gung, Betreu­ungs­ver­fü­gung und Vor­sor­ge­voll­macht sind wich­ti­ge Bau­stei­ne des selbst­be­stimm­ten Lebens. Sie ermög­li­chen es, eige­ne Bestim­mun­gen für die Zukunft zu tref­fen, um für eben sol­che schwie­ri­gen medi­zi­ni­schen Situa­tio­nen eine eige­ne Wil­lens­be­kun­dung abzu­ge­ben. Nach ihr kön­nen Ange­hö­ri­ge, Ärz­te, aber mög­li­cher­wei­se auch Juris­ten han­deln. Sie gibt die Richt­schnur vor, wie nach Ihrem Wil­len zu ver­fah­ren ist. So ver­hin­dern Sie, dass ande­re für Sie ent­schei­den müs­sen. Abge­se­hen davon, dass sich Ihr Wil­le ver­wirk­licht, ent­las­ten Sie so auch Ange­hö­ri­ge von teil­wei­se sehr schwie­ri­gen Entscheidungen.

Wir bieten Kompetenz in Medizin, Recht und Ethik.

Als inter­dis­zi­pli­nä­re Kanz­lei kön­nen wir juris­tisch beson­ders tref­fend for­mu­lie­ren und eine an den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ori­en­tier­te Pati­en­ten­ver­fü­gung nach Ihren Vor­stel­lun­gen auf­set­zen. Der Wunsch des Man­dan­ten ist dabei maß­geb­lich; mit unse­rer medi­zi­ni­schen Kom­pe­tenz schät­zen wir für jeden Ein­zel­fall ein, ob die Ver­fü­gung auch aus medi­zi­ni­scher Sicht sinn­voll erscheint. So sind die Vor­tei­le der anwalt­li­chen und der ärzt­li­chen Pati­en­ten­ver­fü­gung ver­eint – eine klas­si­sche Auf­ga­be im Medi­zin­recht.

Zu einem voll­stän­di­gen Vor­sor­ge­pa­ket gehö­ren auch die Vor­sor­ge­voll­macht und die Betreu­ungs­ver­fü­gung, um alle Teil­be­rei­che des Lebens in einem Zustand, in dem die Wil­lens­bil­dung oder ‑bekun­dung nicht mehr mög­lich ist, abzudecken.

Haben Sie Inter­es­se? Unse­re Kanz­lei befin­det sich im Her­zen Ber­lins; auch über Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons sind unse­re Leis­tun­gen mög­lich. Wir hel­fen indi­vi­du­ell, pro­fes­sio­nell und kompetent.

Informieren Sie sich und nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf.

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Patientenverfügung

Die Pati­en­ten­ver­fü­gung ent­hält Fest­le­gun­gen für den Fall, dass eine medi­zi­ni­sche Lage ein­ge­tre­ten ist, in der eine freie Wil­lens­ent­schlie­ßung oder ‑ent­äu­ße­rung nicht mög­licht ist. In sol­chen Fäl­len kön­nen den­noch Ent­schei­dun­gen von erheb­li­cher Trag­wei­te erfor­der­lich wer­den. Die Pati­en­ten­ver­fü­gung soll ermög­li­chen, dass die­se Ent­schei­dun­gen zuvor durch den Pati­en­ten selbst getrof­fen wer­den kön­nen. Im BGB fin­det sich hier­zu eine gesetz­li­che Grund­la­ge. Vor­la­gen aus dem Inter­net kön­nen einen Anhalt bie­ten. Sie sind aber oft eher grob gehal­ten. Eine indi­vi­du­ell ange­fer­ti­ge Pati­en­ten­ver­fü­gung kann die eige­nen Bedürf­nis­se prä­zi­se nach­zeich­nen – im Rah­men der gesetz­li­chen Leitlinien.

Betreuungsverfügung

Die Betreu­ungs­ver­fü­gung ist eine Wei­sung an das Betreu­ungs­ge­richt, wenn es um die Bestim­mung eines Betreu­ers geht. Dies kann dann der Fall sein, wenn die eige­ne Geschäfts­fähigkeit nicht mehr besteht. So kön­nen etwa Er­krankungen dazu füh­ren, dass eine eige­ne, freie Willens­bildung nicht mehr mög­lich ist. Die Betreu­ungs­ver­fü­gung ermög­licht es dem Betreuungs­gericht, den Wil­len des Betrof­fe­nen über den zu bestim­men­den Betreu­er zu berück­sichtigen. Im Unter­schied zur Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht prüft hier also ein Gericht, ob die gesetz­li­chen Voraus­setzungen der Betreu­ung ein­ge­tre­ten sind.

Vorsorgevollmacht

Die Vor­sor­ge­voll­macht bevoll­mäch­tigt den Voll­macht­neh­mer, in bestimm­ten, defi­nier­ten Situa­ti­on für dne Voll­macht­ge­ber Wil­lens­er­klä­run­gen abzu­ge­ben. Im Unter­schied zur Betreu­ungs­voll­macht prüft hier kein Gericht, ob die Bedin­gun­gen der Voll­macht tat­säch­lich vor­lie­gen. Unbe­ding­tes Ver­trau­en ist also zur bevoll­mäch­tig­ten Per­son erfor­der­lich. Den­noch ist sie in vie­len Situa­tio­nen sinn­voll. Gera­de beim Vor­lie­gen einer Pati­en­ten­ver­fü­gung kann der Bevoll­mäch­tig­te die Pati­en­ten­ver­fü­gung auch tat­säch­lich gegen­über den behan­deln­den Ärz­ten durch­set­zen. Auf­grund der recht­li­chen Risi­ken der Bevoll­mäch­ti­gung ande­rer Per­so­nen muss sie aber wohl durch­dacht sein.

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Vor­sor­ge­voll­macht, Betreu­ungs­ver­fü­gung und Pati­en­ten­ver­fü­gung kön­nen bei der Bun­des­no­tar­kam­mer beim Zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter hin­ter­legt wer­den. So ist sicher­ge­stellt, dass in der pro­ble­ma­ti­schen Lage die jewei­li­ge Ver­fü­gung auch durch zustän­di­ge Stel­len zur Kennt­nis genom­men wird. Die Hin­ter­le­gung ist gegen Gebühr durch die Betrof­fe­nen selbst mög­lich, kann aber auch von Rechts­an­wäl­ten vor­ge­nom­men wer­den. Gegen Erstat­tung der dafür anfal­len­den Gebüh­ren über­neh­men wir auf Ihren Wunsch die Hin­ter­le­gung gerne.

Kosten

Zu den Kos­ten der anwalt­li­chen Tätig­keit im All­ge­mei­nen haben wir eine spe­zi­el­le Sei­te ein­ge­rich­tet. Die indi­vi­du­el­le Gestal­tung von Ver­fü­gun­gen ist auch für den Rechts­an­walt mit zeit­li­chem Auf­wand und geis­ti­ger Leis­tung ver­bun­den. Ihre Ver­gü­tung rich­tet sich nach der Abspra­che zwi­schen Man­dant und Anwalt. Hier­für gibt es ver­schie­de­ne Model­le. Ent­schei­det man sich für die gesetz­li­chen Gebüh­ren, ist der Gegen­stands­wert maß­geb­lich, also die wirt­schaft­li­che Bedeu­tung für den Man­dan­ten. Auch hin­sicht­lich der Kos­ten las­sen sich indi­vi­du­ell ange­pass­te Lösun­gen fin­den. Spre­chen Sie uns an.

Kein Notar erforderlich

Ent­ge­gen einer häu­fi­gen Mei­nung ist für die rechts­wirk­sa­me Patienten­verfügung, Betreu­ungs- und Vor­sor­ge­voll­macht die Betei­li­gung eines Notars grund­sätz­lich nicht erfor­der­lich. Die Erstel­lung der­ar­ti­ger Willens­­bekun­dungen sind zwar auch bei einem Notar mög­lich. Die am Mandanten­inter­esse ori­en­tier­te Gestal­tung von Doku­men­ten ist jedoch typi­sche Anwalts­tätigkeit. Manch­mal wird die Erstel­lung von Patienten­verfügungen auch von Ärz­ten ange­bo­ten. Es han­delt jedoch um einen juris­­­tischen, kei­nen medi­zi­ni­schen Vor­gang. Rechts­an­walt Sebas­ti­an Krah­nert ver­eint bei­de Beru­fe in sei­ner Per­son und kann so auch den medi­­zin­ischen Hin­ter­grün­den die erforder­­liche Beach­tung geben. Ist aus­nahms­­weise eine nota­ri­el­le Be­­urkundung gebo­ten, kann das anwalt­lich erstell­te Doku­ment selbst­­ver­ständ­lich be­urkundet wer­den. Die zusätz­li­chen Gebüh­ren sind geringfügig.

Schutz vor nicht gewollter medizinischer Behandlung

Eine Pati­en­ten­ver­fü­gung bie­tet Schutz davor, unge­wollt medi­zi­nisch behan­delt zu wer­den. Sie dient der Ver­wirk­li­chung des eige­nen Wil­lens. Sie muss von Ärz­ten, Ange­hö­ri­gen und Pfle­gern beach­tet und umge­setzt wer­den (vgl. § 1901a BGB (alte Fas­sung)).

Individualität statt unbrauchbare Vordrucke

Eine Pati­en­ten­ver­fü­gung ist eine höchst­per­sön­li­che Wil­lens­be­kun­dung über den Kern­be­reich des Seins. Inter­net­vor­dru­cke kön­nen nie so indi­vi­du­ell sein, wie es das eige­ne Leben ver­langt. Wir bie­ten Individualität.

Familiären Konflikten und Belastungen vorbeugen

Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen, Vor­­­sor­­ge- und Betreu­ungs­voll­mach­ten schaf­fen Rechts­si­cher­heit. Ent­schei­dun­gen kön­nen sich am wirk­li­chen Wil­len des Betrof­fe­nen ori­en­tie­ren. Sie wer­den nicht auf Ange­hö­ri­ge abge­wälzt. Frem­de als Betreu­er wer­den vermieden.

Überschaubare Kosten, großer Gewinn

Die pro­fes­sio­nel­le Erstel­lung von Pati­en­ten­ver­fü­gung, Vor­­­sor­­ge- und Betreu­ungs­voll­mach­ten kos­tet Geld. Die erhal­te­ne Rechts­si­cher­heit und ‑klar­heit, die Sicher­heit der Ver­wirk­li­chung des indi­vi­du­el­len Wil­lens sind gegen­über die­sen Kos­ten jedoch ein viel grö­ße­rer Gewinn.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in professionellen Händen

Sichern Sie die recht­li­chen Aspek­te Ihrer Gesund­heits­vor­sor­ge anwalt­lich ab. Wenn Sie Fra­gen hier­zu haben, wen­den Sie sich ger­ne an unse­re Kanz­lei. Für eine Anfra­ge ent­ste­hen Ihnen kei­ne Kos­ten. Medi­zin­recht ist unse­re Lei­den­schaft. Wir hel­fen Ihnen ger­ne weiter.