Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung
Frei und selbstbestimmt in jeder Lebenslage zu sein, das ist das Leitbild unserer freiheitlichen Gesellschaft. Wer wünscht es sich nicht, auch in schwierigen medizinischen Situation selbst entscheiden zu können? Leider kann es zu medizinischen Zuständen kommen, in denen die Artikulation des eigenen Willens nicht mehr möglich ist.
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht als Bausteine der Selbstbestimmung
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sind wichtige Bausteine des selbstbestimmten Lebens. Sie ermöglichen es, eigene Bestimmungen für die Zukunft zu treffen, um für eben solche schwierigen medizinischen Situationen eine eigene Willensbekundung abzugeben. Nach ihr können Angehörige, Ärzte, aber möglicherweise auch Juristen handeln. Sie gibt die Richtschnur vor, wie nach Ihrem Willen zu verfahren ist. So verhindern Sie, dass andere für Sie entscheiden müssen. Abgesehen davon, dass sich Ihr Wille verwirklicht, entlasten Sie so auch Angehörige von teilweise sehr schwierigen Entscheidungen.
Wir bieten Kompetenz in Medizin, Recht und Ethik.
Als interdisziplinäre Kanzlei können wir juristisch besonders treffend formulieren und eine an den gesetzlichen Vorgaben orientierte Patientenverfügung nach Ihren Vorstellungen aufsetzen. Der Wunsch des Mandanten ist dabei maßgeblich; mit unserer medizinischen Kompetenz schätzen wir für jeden Einzelfall ein, ob die Verfügung auch aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint. So sind die Vorteile der anwaltlichen und der ärztlichen Patientenverfügung vereint – eine klassische Aufgabe im Medizinrecht.
Zu einem vollständigen Vorsorgepaket gehören auch die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, um alle Teilbereiche des Lebens in einem Zustand, in dem die Willensbildung oder ‑bekundung nicht mehr möglich ist, abzudecken.
Haben Sie Interesse? Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen Berlins; auch über Fernkommunikations sind unsere Leistungen möglich. Wir helfen individuell, professionell und kompetent.
Informieren Sie sich und nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf.
Schutz vor nicht gewollter medizinischer Behandlung
Eine Patientenverfügung bietet Schutz davor, ungewollt medizinisch behandelt zu werden. Sie dient der Verwirklichung des eigenen Willens. Sie muss von Ärzten, Angehörigen und Pflegern beachtet und umgesetzt werden (vgl. § 1901a BGB (alte Fassung)).
Individualität statt unbrauchbare Vordrucke
Eine Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Willensbekundung über den Kernbereich des Seins. Internetvordrucke können nie so individuell sein, wie es das eigene Leben verlangt. Wir bieten Individualität.
Familiären Konflikten und Belastungen vorbeugen
Patientenverfügungen, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten schaffen Rechtssicherheit. Entscheidungen können sich am wirklichen Willen des Betroffenen orientieren. Sie werden nicht auf Angehörige abgewälzt. Fremde als Betreuer werden vermieden.
Überschaubare Kosten, großer Gewinn
Die professionelle Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten kostet Geld. Die erhaltene Rechtssicherheit und ‑klarheit, die Sicherheit der Verwirklichung des individuellen Willens sind gegenüber diesen Kosten jedoch ein viel größerer Gewinn.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in professionellen Händen
Sichern Sie die rechtlichen Aspekte Ihrer Gesundheitsvorsorge anwaltlich ab. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Für eine Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Medizinrecht ist unsere Leidenschaft. Wir helfen Ihnen gerne weiter.