Personenschadensrecht

Hilfe im Personenschadensrecht

Personenschäden im Zivilrecht

Ein Per­so­nen­scha­den kann Men­schen aus der Bahn wer­fen. Der gewohn­te Lebens­ab­lauf ist oft von einem Tag auf den ande­ren auf den Kopf gestellt. Das Per­so­nen­scha­dens­recht ist ein Teil des Zivil­rechts. Es geht dabei um die recht­li­che Auf­ar­bei­tung von Per­so­nen­schä­den, die auf viel­fäl­ti­ge Ursa­chen zurück­zu­füh­ren sein kön­nen. Wie ein Per­so­nen­scha­den kon­kret aus­sieht, fällt natur­ge­mäß unter­schied­lich aus. Er kann für die Betrof­fe­nen jedoch sehr dra­ma­tisch sein.

Ursachen von Personenschäden

Per­so­nen­schä­den kön­nen auf viel­fäl­ti­ge Ursa­chen zurück­zu­füh­ren sein. Im Vor­der­grund ste­hen dabei vor allem:

Personenschäden nach Verkehrsunfällen

Im Rechts­all­tag sind dabei Ver­kehrs­un­fäl­le sehr häu­fig, denn auch im moder­nen Ver­kehrs­ge­sche­hen sind Feh­ler von Mensch und Maschi­ne nicht voll­kom­men besei­tigt. Dadurch kom­men jähr­lich in Deutsch­land auch heu­te noch vie­le Men­schen im Ver­kehr zu Scha­den. Für vie­le Berei­che des Ver­kehrs gel­ten beson­de­re Rechts­re­geln, ins­be­son­de­re für den Stra­ßen­ver­kehr. Dabei gilt regel­mä­ßig nicht das Ver­schul­dens­prin­zip, son­dern das Ver­ur­sa­chungs­prin­zip. Anknüp­fung der Haf­tung ist die blo­ße Inbe­trieb­nah­me einer gefähr­li­chen Maschi­ne (z.B. eines Auto­mo­bils). Außer­dem erleich­tern hier oft­mals Pflicht­ver­si­che­run­gen die recht­li­che Abwick­lung. Bis­wei­len sind gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen jedoch nicht ver­meid­bar. Gera­de im Ver­kehrs­un­fall­recht wird zudem häu­fig um Mit­ver­schul­dens­an­tei­le gestrit­ten, denn nicht immer ist die Ver­ur­sa­chung einem Unfall­be­tei­lig­ten allein anzu­las­ten. Tat­säch­lich ist dies näm­lich eher die Ausnahme.

Personenschäden durch Körperverletzung

Kör­per­ver­let­zun­gen – ob vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig – kön­nen eben­falls eine Haf­tung für Per­so­nen­schä­den begrün­den. Gera­de hier geht die anwalt­li­che Tätig­keit häu­fig mit der Beglei­tung in Straf­ver­fah­ren neben der zivil­recht­li­chen Abwick­lung ein­her. Opfer einer Kör­per­ver­let­zung kön­nen daher ver­schie­de­ne recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten, um Kom­pen­sa­ti­on und Genug­tu­ung für das erlit­te­ne Unrecht zu erhal­ten. Im Per­so­nen­scha­dens­recht betrifft dies in ers­ter Linie den Scha­dens­er­satz und das Schmer­zens­geld.

Ansprüche bei einem Personenschaden

Als Teil des Scha­dens­rechts ste­hen zivil­recht­li­che Aus­gleichs­an­sprü­che im Per­so­nen­scha­dens­recht im Vor­der­grund. Die­se Ansprü­che gewäh­ren den Opfern von Unfäl­len und von Straf­ta­ten in der Regel:

  • Scha­dens­er­satz und
  • Schmer­zens­geld.

Schadensersatz

Der Scha­dens­er­satz soll einen Aus­gleich (Kom­pen­sa­ti­on) der erlit­te­nen mate­ri­el­len Ein­bu­ßen bewir­ken. Er umfasst ggf. auch zukünf­ti­ge Schä­den. Hier­zu zäh­len bei­spiels­wei­se Behand­lungs­kos­ten, Umbau­kos­ten, Ver­dienst­aus­fall oder Pflegekosten.

Selbst­ver­ständ­lich umfasst der Scha­dens­er­satz auch Schä­den, die nicht unmit­tel­bar der Per­son anhaf­ten. Bei Vekehrs­un­fäl­len und Kör­per­ver­let­zun­gen ande­rer Art kön­nen dies etwa die Repa­ra­­tur- oder Ersatz­kos­ten für beschä­dig­te oder zer­stör­te Gegen­stän­de sein.

Schmerzensgeld

Das Schmer­zens­geld soll die imma­te­ri­el­len Schä­den kom­pen­sie­ren. Dies umfasst bei­spiels­wei­se einen finan­zi­el­len Aus­gleich für Schmer­zen, für Ein­bu­ßen an Lebens­qua­li­tät und für dau­er­haf­te kör­per­li­che Einschränkungen.

Bezugspunkte zum Medizinrecht

Die medi­zi­ni­schen Wer­tun­gen beim Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld sowie die Beur­tei­lung des medi­zi­ni­schen Sach­ver­halts wei­sen enge Bezü­ge zum Arzt­haf­tungs­recht auf. Es gel­ten zwar nicht die recht­li­chen Beson­der­hei­ten der Arzt­haf­tung, die sich aus dem Behand­lungs­ver­hält­nis erge­ben. Für die Beur­tei­lung der Sach- und Rechts­la­ge kommt es im Per­so­nen­scha­dens­recht aber glei­cher­ma­ßen auf das Erken­nen und Bewer­ten medi­zi­ni­scher Sach­ver­hal­te an.

Bezugspunkte zu anderen Rechtsgebieten

Das Per­so­nen­scha­dens­recht weist fer­ner Bezü­ge zu ande­ren Rechts­ge­bie­ten auf, ins­be­son­de­re zum Sozi­al­recht und zum Ver­wal­tungs­recht.

So kann es erfor­der­lich sein, einen Grad der Behin­de­rung fest­stel­len zu las­sen. Die zustän­di­gen Sozi­al­be­hör­den han­deln hier oft allein nach der Papier­ak­te. Ein Wider­spruchs­ver­fah­ren kann hel­fen. Fer­ner kann es um Ansprü­che gegen­über Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern (z.B. der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen) gehen. Eben­so kön­nen ggf. Ansprü­che nach Dienst­un­fäl­len, Wege- oder Arbeits­un­fäl­len her­ge­lei­tet werden.

Medizinische Kompetenz

Unse­re beson­de­re Qua­li­fi­ka­ti­on und unse­re Erfah­rung machen es mög­lich, in Fäl­len mit medi­zi­ni­schem Bezug – der Regel­fall im Per­so­nen­scha­dens­recht – den Sach­ver­halt und die Rechts­la­ge tref­fend ein­zu­schät­zen und Ansprü­che im Man­dan­ten­in­ter­es­se durchzusetzen.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Der Umgang mit Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld gehört zum Kern der Tätig­keit als Anwalt im Medi­zin­recht. Hier­von pro­fi­tiert der Man­dant auch bei einem sons­ti­gen Per­so­nen­scha­den. So lässt sich nach einer Kör­per­ver­let­zung oder nach einem Ver­kehrs­un­fall ein umfas­sen­der Aus­gleich durch Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld herbeiführen.

Zielführende Mandatsbearbeitung

Es ist uns wich­tig, Man­da­te pro­fes­sio­nell und ziel­füh­rend zu bear­bei­ten, ohne dabei das per­sön­li­che Schick­sal des Betrof­fe­nen aus den Augen zu ver­lie­ren. Das ist gera­de im Per­so­nen­scha­dens­recht wichtig.

Umfassende Betreuung

Wenn erfor­der­lich bezie­hen wir selbst­ver­ständ­lich auch ande­re recht­li­che Pro­ble­me ein: etwa mate­ri­el­le Schä­den unab­hän­gig von der Per­son oder der Aus­tausch mit Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gern und Behör­den.

Bundesweite Vertretung

Wir haben zwar einen schö­nen Kanz­lei­stand­ort im Her­zen Ber­lins. Den­noch ver­tre­ten wir Man­dan­ten deutsch­land­weit. In Ber­lin sind wir leicht zu fin­den und zu besu­chen, kom­men aber auch ger­ne zu Ihnen oder nut­zen die Mög­lich­kei­ten der Fernkommunikation.
Schadensersatz und Schmerzensgeld im Personenschadensrecht nach Hausexplosion
Zugunfall: Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden
Flugzeugabsturz: ebenfalls ein Fall des Personenschadensrechts mit Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Unfall

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