Personenschäden im Zivilrecht
Ein Personenschaden kann Menschen aus der Bahn werfen. Der gewohnte Lebensablauf ist oft von einem Tag auf den anderen auf den Kopf gestellt. Das Personenschadensrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es geht dabei um die rechtliche Aufarbeitung von Personenschäden, die auf vielfältige Ursachen zurückzuführen sein können. Wie ein Personenschaden konkret aussieht, fällt naturgemäß unterschiedlich aus. Er kann für die Betroffenen jedoch sehr dramatisch sein.
Ursachen von Personenschäden
Personenschäden können auf vielfältige Ursachen zurückzuführen sein. Im Vordergrund stehen dabei vor allem:
- Unfälle aller Art, insbesondere Verkehrsunfälle;
- Körperverletzungen und andere Straftaten durch Dritte;
- fehlerhafte Produkte.
Personenschäden nach Verkehrsunfällen
Im Rechtsalltag sind dabei Verkehrsunfälle sehr häufig, denn auch im modernen Verkehrsgeschehen sind Fehler von Mensch und Maschine nicht vollkommen beseitigt. Dadurch kommen jährlich in Deutschland auch heute noch viele Menschen im Verkehr zu Schaden. Für viele Bereiche des Verkehrs gelten besondere Rechtsregeln, insbesondere für den Straßenverkehr. Dabei gilt regelmäßig nicht das Verschuldensprinzip, sondern das Verursachungsprinzip. Anknüpfung der Haftung ist die bloße Inbetriebnahme einer gefährlichen Maschine (z.B. eines Automobils). Außerdem erleichtern hier oftmals Pflichtversicherungen die rechtliche Abwicklung. Bisweilen sind gerichtliche Auseinandersetzungen jedoch nicht vermeidbar. Gerade im Verkehrsunfallrecht wird zudem häufig um Mitverschuldensanteile gestritten, denn nicht immer ist die Verursachung einem Unfallbeteiligten allein anzulasten. Tatsächlich ist dies nämlich eher die Ausnahme.
Personenschäden durch Körperverletzung
Körperverletzungen – ob vorsätzlich oder fahrlässig – können ebenfalls eine Haftung für Personenschäden begründen. Gerade hier geht die anwaltliche Tätigkeit häufig mit der Begleitung in Strafverfahren neben der zivilrechtlichen Abwicklung einher. Opfer einer Körperverletzung können daher verschiedene rechtliche Schritte einleiten, um Kompensation und Genugtuung für das erlittene Unrecht zu erhalten. Im Personenschadensrecht betrifft dies in erster Linie den Schadensersatz und das Schmerzensgeld.