Wir sind eine medi­zin­recht­lich aus­ge­rich­te­te Kanz­lei mit inter­dis­zi­pli­nä­rer Aus­rich­tung. Unse­re Rechts­ge­bie­te lie­gen daher vor­wie­gend im Gesund­heits­recht. Die Ver­bin­dung von Medi­zin und Recht ist uns sehr wich­tig. Rechts­an­walt Dr. Krah­nert ist zugleich Arzt; Rechts­an­wäl­tin Krahl ist aus­ge­wie­se­ne Exper­tin im Kin­der­scha­dens­recht. Wir bear­bei­ten jedoch auch Fäl­le aus Gebie­ten, die nicht unmit­tel­bar dem Medi­zin­recht zuzu­ord­nen sind. Auch Fäl­le am Ran­de und in der Nähe des Medi­zin­rechts gehört auch zu unse­rem Ange­bot, etwa das Per­so­nen­scha­dens­recht.

Man­da­te ande­rer Rechts­ge­bie­te bear­bei­ten wir nach einer ent­spre­chen­den Vor­prü­fung eben­so. Dies gilt ins­be­son­de­re für zivil­recht­li­che und ver­wal­tungs­recht­li­che Fäl­le. Unse­re Rechts­an­wäl­te haben Exper­ten­wis­sen in ver­schie­de­nen recht­li­chen Gebieten.

Übersicht unserer Rechtsgebiete

Das Medi­zin­recht ist ein Quer­schnitts­rechts­ge­biet, das Ele­men­te aus allen ande­ren Rechts­ge­bie­ten ent­hält. Bei uns gibt es ech­te Dop­pel­qua­li­fi­ka­ti­on mit Abschlüs­sen in Medi­zin und Recht. Alle unse­re Anwäl­te besit­zen dadurch über­durch­schnitt­li­che medi­zi­ni­sche Kennt­nis­se. Dies ist im Arzt­haf­tungs­recht sowie im Kran­ken­haus­recht äußerst vor­teil­haft, so dass hier unse­re wich­tigs­ten Rechts­ge­bie­te lie­gen. Neben all­ge­mei­nen Arzt­haf­tungs­fäl­len aller Art befas­sen wir uns ins­be­son­de­re auch mit dem Geburts­scha­dens­recht. In die­sem Bereich sowie im Kin­der­scha­dens­recht ins­ge­samt hat Rechts­an­wäl­tin Krahl eine beson­de­re Spe­zia­li­sie­rung erworben.

Neben rei­nen Arzt­haf­tungs­fäl­len betreut unser Team gene­rell Scha­dens­fäl­le mit Per­so­nen­schä­den sowie Kran­ken­kas­sen bei der Gel­tend­ma­chung von über­ge­gan­ge­nen Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen (§ 116 SGB X).

Wir bera­ten und ver­tre­ten Gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen in Abrech­nungs­aus­ein­an­der­set­zun­gen über die sta­tio­nä­re Ver­gü­tung der Leis­tun­gen von Kran­ken­häu­sern. Hier hat beson­ders Rechts­an­walt Dr. Krah­nert, der auch Arzt ist, lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen aus einer Viel­zahl von gericht­li­chen Ver­fah­ren und mitt­ler­wei­le bun­des­wei­tes Renom­mee erwor­ben. Unse­re Kanz­lei ist dar­auf ein­ge­rich­tet, gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zur sta­tio­nä­ren Abrech­nung ziel­füh­rend und effek­tiv zu bearbeiten.

Rechts­an­walt Dr. Krah­nert und Rechts­an­wäl­tin Hän­sel ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen im Arbeits­recht, ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit Anstel­lungs­ver­hält­nis­sen im Gesund­heits­we­sen. Wir ver­tre­ten ins­be­son­de­re in Kün­di­gungs­schutz­pro­zes­sen und ver­su­chen hier­bei, für unse­re Man­dan­ten gute Lösun­gen bei der Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen zu fin­den. Auch im Rah­men der ärzt­li­chen Wei­ter­bil­dung tre­ten wir bei Pro­ble­men für unse­re Man­dan­ten ein.

Ein gro­ßer Schwer­punkt unse­rer anwalt­li­chen Tätig­keit bil­det das Berufs­recht im Gesund­heits­we­sen, ins­be­son­de­re von Ärz­tin­nen und Ärz­ten. Hier­bei ver­tre­ten wir etwa in den Berei­chen von Appro­ba­ti­on und Berufs­er­laub­nis, aber auch in Ange­le­gen­hei­ten der Ärz­te­kam­mern, in Wei­ter­bil­dungs­fra­gen sowie in Fäl­len zu Prü­fun­gen (z.B. Staats­examens­prü­fun­gen, appro­ba­ti­ons­recht­li­che Kennt­nis­prü­fun­gen). Dane­ben ver­tre­ten wir auch in ande­ren ver­wal­tungs­recht­li­chen Fall­kon­stel­la­tio­nen. Da Rechts­an­walt Dr. Krah­nert selbst auch Arzt ist, sind ihm die Vor­gän­ge und Pro­zes­se rund um die Berufs­aus­übung im Gesund­heits­we­sen aus eige­ner Aus­chau­ung bekannt.

Straf­recht­li­che Fäl­le bear­bei­ten wir vor allem im medi­zin­recht­li­chen Kon­text. Hier­bei ist es erfor­der­lich, dass medi­zin­recht­li­che Kennt­nis­se in die Fall­be­ar­bei­tung ein­flie­ßen. Denn oft­mals sind die außer­straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen für einen Arzt erheb­lich. Rechts­an­walt Rosen­busch ist Ansprech­part­ner für Ärz­tin­nen und Ärz­te, die mit straf­recht­li­chen Fra­gen kon­fron­tiert sind.

Dane­ben ver­tre­ten wir Opfer von Straf­ta­ten und ihre Ange­hö­ri­gen im Bereich der Neben­kla­ge vor Strafgerichten.

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