Tätigkeitsschwerpunkte
- Stationäre Abrechnung (Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern)
- ärztliches Gesellschaftsrecht
- Medizinstrafrecht
- Arzthaftung
Rechtsanwalt Joris Rosenbusch ist Anwalt für Medizinrecht in Anstellung in unserer Kanzlei. Er berät als Teamleiter des Kanzleiteams „Stationäre Abrechnung“ schwerpunktmäßig Krankenkassen in allen Fragen des Krankenhausvergütungsrechts. Er betreut zudem Mandate aus dem Bereich der Arzthaftung und des Medizinstrafrechts. Im ärztlichen Gesellschaftsrecht erstellt Herr Rosenbusch Verträge und andere Dokumente, die für die ärztliche Tätigkeit benötigt werden.
Lebenslauf
- geboren 1990 in Braunschweig
- Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin
- Referendariat am Kammergericht Berlin
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei für Miet- und Arbeitsrecht
- Verwaltungsangestellter im Deutschen Institut für Bautechnik
- Zulassung als Rechtsanwalt
- Anwalt für Medizinrecht in unserer Kanzlei