Kostenlose Ersteinschätzung

Kostenlose Ersteinschätzung im Arzthaftungsrecht und Personenschadensrecht

Wir bie­ten eine kos­ten­lo­se Erst­ein­schät­zung für Fäl­le mit Bezug zu Personenschäden.

Sind Sie im Rah­men einer ärzt­li­chen Behand­lung geschä­digt wor­den? Ist Ihre Gesund­heit durch ande­re Ursa­chen (z.B. Unfäl­le, Gewalt) geschä­digt wor­den? Wir haben uns dar­auf spe­zia­li­siert, Men­schen zu ihrem Recht zu ver­hel­fen, die in ihrer kör­per­li­chen Unver­sehrt­heit geschä­digt wor­den sind. Unse­re Kanz­lei ver­fügt über juris­ti­sche und medi­zi­ni­sche Eper­ti­se. Ger­ne hel­fen wir auch Ihnen mit Ihrem Anlie­gen weiter.

Hier kön­nen Sie Ihre kos­ten­lo­se Erst­ein­schät­zung für alle Arten von Per­so­nen­schä­den stel­len. Schil­dern Sie und Ihren Fall und erhal­ten Sie inner­halb kur­zer Zeit eine Rück­mel­dung. Auf der Grund­la­ge Ihrer Erst­an­fra­ge kön­nen wir Ihnen mit­tei­len, ob auf­grund der von Ihnen mit­ge­teil­ten Daten wei­te­re recht­li­che Schrit­te ergrif­fen wer­den soll­ten. Im Anschluss kön­nen dann eine wei­ter­ge­hen­de Bera­tung oder gege­be­nen­falls auch wei­te­re recht­li­che Schrit­te erfol­gen. Die Ver­bin­dung erfolgt über eine ver­schlüs­sel­te Verbindung:

Kostenlose Erstanfrage bei Behandlungsfehlern, Ärztepfusch, Arzthaftung und Personenschäden

    Ich mache zu mei­nem Fall im Arzt­haf­tungs- oder Per­so­nen­scha­dens­recht fol­gen­de Angaben: 

    Soll­ten Ihnen bereits Unter­la­gen vor­lie­gen, kön­nen Sie uns die­se zur Prü­fung elek­tro­nisch über­sen­den (maxi­mal 4 MB). Bit­te beach­ten Sie, dass die ver­tief­te Prü­fung von Unter­la­gen auf­grund des Umfangs in Rah­men eines wei­te­ren Bera­tungs­ter­mins erfol­gen muss.