Vertretung im medizinrechtlichen Strafrecht

Als medi­zin­recht­lich spe­zia­li­sier­te Kanz­lei ver­tre­ten wir Man­dan­ten auch in straf­recht­li­chen Fäl­len. Wir kön­nen nur Man­dan­te anneh­men, die im Zusam­men­hang mit der ärzt­li­chen Tätig­keit oder all­ge­mein Per­so­nen­schä­den ste­hen. Hier­bei ver­fü­gen wir über umfang­rei­che Erfah­rung in allen Ver­fah­rens­sta­di­en (Ermitt­lungs­ver­fah­ren, Hauptverfahren).

Wir sind eine inter­dis­zi­pli­när arbei­ten­de Kanz­lei und kön­nen medi­zi­ni­sche Beson­der­hei­ten und Zusam­men­hän­ge bis ins Detail erfas­sen und die­se juris­tisch bewer­ten. So ist es uns mög­lich, gemein­sam mit unse­ren Man­dan­ten einen opti­ma­len Weg anzu­stre­ben. Gera­de im Straf­recht ist es wich­tig, das indi­vi­du­el­le Ziel der anwalt­li­chen Ver­tre­tung genau zu bestim­men. Wir ste­hen hier­für in engem Aus­tausch mit unse­ren Mandanten.

Vergütung der Tätigkeit im Strafrecht

Im Rah­men der Straf­ver­tei­di­gung oder Opfer­ver­tre­tung bie­ten sich ver­schie­de­ne Model­le der Ver­gü­tung an. Typi­scher­wei­se ver­ein­ba­ren wir mit unse­ren Man­dan­ten Stun­den­ho­no­ra­re. Hier­bei han­delt es sich um ein gän­gi­ges Ver­gü­tungs­mo­dell im Rah­men hoch­spe­zia­li­sier­ter anwalt­li­cher Ver­tre­tung. Ande­re Model­le wie Pau­schal­ver­ein­ba­run­gen sind nach Abspra­che möglich.

Sofern die Mög­lich­keit besteht, dass Drit­te Kos­ten tra­gen, bera­ten wir unse­re Man­dan­ten hier­zu. In Betracht kommt etwa der „kos­ten­lo­se Opfer­an­walt“, bei dem der Staat die Kos­ten trägt, oder ggf. die Prozesskostenhilfe.

Strafverteidigung

Im Fokus medi­zin­recht­li­cher Straf­sa­chen steht der Abrech­nungs­be­trug. Ein sol­cher Vor­wurf kann die Exis­tenz des Beschul­dig­ten bedro­hen. Er betrifft nicht nur die Straf­an­dro­hung, son­dern zugleich auch die Mög­lich­keit der wei­te­ren Berufs­aus­übung. Aus die­sem Grund ist es wich­tig, sich opti­mal gegen ent­spre­chen­de Vor­wür­fe ver­tre­ten zu las­sen. Auch wei­te­re Delik­te (z.B. Aus­stel­len unrich­ti­ger Gesund­heits­zeug­nis­se, Kor­rup­ti­ons­vor­wür­fe im Gesund­heits­we­sen, Kör­­per­­ver­­­le­t­­zungs- und Tötungs­de­lik­te) gehö­ren zu unse­rer anwalt­li­chen Praxis.

Opfervertretung

Wenn Sie oder ein naher Ange­hö­ri­ger Opfer einer Gewalt­tat gewor­den sind, kann anwalt­li­che Ver­tre­tung sinn­voll sein, um die eige­nen Rech­te zu ver­fol­gen. Es bestehen viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten der Ver­tre­tung im Straf­ver­fah­ren. Hier­bei besteht neben der Neben­kla­ge oft­mals auch die Mög­lich­keit, Scha­­dens­er­­satz- und Schmer­zens­geld­an­sprü­che schon im Straf­pro­zess zu rea­li­sie­ren. Wie haben auch zivil­recht­li­che Ansprü­che wie das „Ange­hö­ri­gen­schmer­zens­geld“ im Blick, das bei der Tötung eines nahen Ange­hö­ri­gen ent­steht. Wir tre­ten mit viel Erfah­rung als Opfer­an­walt auf (Fall­bei­spiel).

Im Rah­men vor­ran­gig zivil­recht­li­cher Arzt­haf­tungs­sa­chen raten wir jedoch regel­mä­ßig von Straf­an­zei­gen ab. Straf­ver­fah­ren soll­ten dann sinn­voll genutzt wer­den, wenn sie ohne­hin schon von der Staats­an­walt­schaft geführt wer­den oder wenn es sich um schwer­wie­gen­de Kri­mi­na­li­tät han­delt. Dann tritt zum Inter­es­se am Schmer­zens­geld ein eige­nes Straf­ver­fol­gungs­in­ter­es­se hinzu.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Straf­recht­li­che Fäl­le benö­ti­gen eine inten­si­ve Abspra­che zwi­schen Anwalt und Man­dant. Aus die­sem Grund bit­ten wir Sie, uns Ihren Fall vor­zu­stel­len. Ger­ne kön­nen Sie die­sen auch vor­ab per E‑Mail schil­dern. Wir bespre­chen dann mit Ihnen, ob und in wel­cher Form eine anwalt­li­che Ver­tre­tung unse­rer­seits mög­lich ist.