Vertretung im medizinrechtlichen Strafrecht
Als medizinrechtlich spezialisierte Kanzlei vertreten wir Mandanten auch in strafrechtlichen Fällen. Wir können nur Mandante annehmen, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit oder allgemein Personenschäden stehen. Hierbei verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in allen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren).
Wir sind eine interdisziplinär arbeitende Kanzlei und können medizinische Besonderheiten und Zusammenhänge bis ins Detail erfassen und diese juristisch bewerten. So ist es uns möglich, gemeinsam mit unseren Mandanten einen optimalen Weg anzustreben. Gerade im Strafrecht ist es wichtig, das individuelle Ziel der anwaltlichen Vertretung genau zu bestimmen. Wir stehen hierfür in engem Austausch mit unseren Mandanten.
Vergütung der Tätigkeit im Strafrecht
Im Rahmen der Strafverteidigung oder Opfervertretung bieten sich verschiedene Modelle der Vergütung an. Typischerweise vereinbaren wir mit unseren Mandanten Stundenhonorare. Hierbei handelt es sich um ein gängiges Vergütungsmodell im Rahmen hochspezialisierter anwaltlicher Vertretung. Andere Modelle wie Pauschalvereinbarungen sind nach Absprache möglich.
Sofern die Möglichkeit besteht, dass Dritte Kosten tragen, beraten wir unsere Mandanten hierzu. In Betracht kommt etwa der „kostenlose Opferanwalt“, bei dem der Staat die Kosten trägt, oder ggf. die Prozesskostenhilfe.