Schadensersatz
Der Schadensersatz ist ein zivilrechtlicher Anspruch, der den Ausgleich von materiellen Schäden zum Ziel hat. Dies kann einerseits durch die Herstellung des schadensfreien Zustands erfolgen; andererseits ist die Zahlung von Geld üblich. Hierfür muss der Schaden beziffert werden können. Ausnahmsweise ist eine Schätzung möglich.
Arten des Schadensersatzes
Insgesamt gibt es viele Arten von Schäden, die über den Schadensersatz ersatzfähig sind. Er kann dabei an verschiedene Aspekte anknüpfen. Häufig knüpft der Schadensersatz an Schuldverhältnisse (in der Regel Verträge) an (vgl. § 280 BGB). Es geht jedoch nicht nur um bestehende, sondern beispielsweise auch um vorvertragliche oder nachvertragliche Schuldverhältnisse. Im Arzthaftungsrecht besteht in aller Regel ein Behandlungsvertrag. Darüber hinaus kann Schadensersatz jedoch auch außerhalb von Schuldverhältnissen beansprucht werden, etwa im Deliktsrecht: Es erfasst – vereinfacht gesprochen – rechtswidrige Übergriffe in fremde Rechtssphären, etwa in die Gesundheit oder in das Eigentum einer anderen Person (vgl. hier etwa § 823 BGB). Eine Rechtsbeziehung muss vor dem schädigenden Ereignis nicht bestanden haben, wie etwa beim Schmerzensgeld für Unfallopfer im Personenschadensrecht.
Besser einen Anwalt konsultieren
Das Schadensrecht ist durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung sehr ausdifferenziert. Es empfiehlt sich daher, einen Anwalt für Medizinrecht zu konsultieren, wenn man einen Schadensersatzanspruch durchsetzen möchte. Oftmals gibt es eine Vielzahl von Schadenspositionen, die juristische Laien schnell übersehen können.