Weitere Rechtsgebiete unserer Kanzlei
Als Rechtsanwaltskanzlei im Medizinrecht liegen unsere Schwerpunkte in den Bereichen des Arzthaftungsrechts, des Rechts der stationären Abrechnung, des ärztlichen Berufsrechts (einschließlich Approbationsrecht) und des Gesellschafts- und Vertragsrechts der Heilberufe.
Neben diesen Schwerpunkten betreuen wir auch Mandanten in den folgenden Rechtsgebieten: