Approbation als Arzt oder Zahnarzt
Der Beruf als Arzt oder Zahnarzt ist medizinrechtlich streng durch das Approbationsrecht reguliert: Grundvoraussetzung für die unbeschränkte berufliche Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ist die Erteilung der Approbation. Alternativ kann es sinnvoll sein, eine örtlich und zeitlich begrenzte Berufserlaubnis zu erhalten. Dies betrifft in erster Linie Menschen, die ihren Studienabschluss im Ausland absolviert haben. Denn in diesen Fällen prüft die zuständige deutsche Behörde, ob die Ausbildung im Ausland mit derjenigen in Deutschland gleichwertig ist. Kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht festgestellt werden, kann gegebenenfalls eine Kenntnisprüfung abgelegt werden, die einer deutschen Staatsexamensprüfung ähnlich ist. Für viele Antragsteller ist es günstig, die Approbation als Arzt ohne eine Kenntnisprüfung zu erhalten. Wenn wir unsere Mandanten vertreten, ist dies selbstverständlich ein mögliches Ziel. Aber auch unabhängig davon versuchen wir, unseren Mandanten Wege aufzuzeigen, um in Deutschland als Arzt tätig sein zu können.
Länderschwerpunkte sind insbesondere der arabische Raum (zum Beispiel Saudi-Arabien, Ägypten, Syrien), der Iran, der europäische Raum (inner- und außerhalb der EU), die USA, Israel und Staaten der ehemaligen Sowjetunion.
Berufserlaubnis als Zwischenlösung
Die Berufserlaubnis kann eine Zwischenlösung sein. Sie gestattet die ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit befristet, d.h. auf Zeit. Sie kann auch auf ein bestimmtes Tätigkeitsgebiet beschränkt sein. Es kann sinnvoll sein, die Berufserlaubnis und die Approbation gleichzeitig zu beantragen oder mit dem Antrag auf Erteilung der Approbation noch zu warten. Die Berufserlaubnis wird regelmäßig schneller und unkomplizierter erteilt und bietet damit einen Einstieg in die berufliche Tätigkeit als Arzt in Deutschland.
Widerruf der Approbation oder Ruhensanordnung
Eine einmal erteilte Approbation kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder entzogen werden. Ein solcher Einschnitt ist die für die Betroffenen dramatisch, weil er die berufliche Tätigkeit und damit die wirtschaftliche Existenz gefährdet. Schon deshalb sollte in solchen Fällen anwaltliche Hilfe gesucht werden, um dem Approbationsentzug entgegenzuwirken. Wird die Approbation widerrufen oder zurückgenommen, sollte der Fall wegen der Tragweite für den betroffenen Arzt oder Zahnarzt in jedem Fall rechtlich überprüft werden.
Verfahren vor den Ärztekammern: berufsrechtliche Verfahren und Weiterbildung
Neben Verfahren im Rahmen der Approbationserteilung vertreten wir auch Ärztinnen und Ärzte vor den Ärztekammern, insbesondere bei Problemen in der Facharztweiterbildung und bei berufsrechtlichen Verfahren und Ermittlungen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung, berufsrechtlichen Vowürfen zu begegnen und diese zu entkräften.