Flexible Mandatsbearbeitung nach Wunsch des Mandanten
Wir bieten unseren Mandanten an, die Fälle im Bereich der stationären Abrechnung nach deren Wünschen zu bearbeiten.
Da für viele Krankenkasse die „Inhouse-Bearbeitung“ der Fälle teuer und betriebswirtschaftlich fragwürdig ist, übernehmen wir bei einigen Mandanten die vollständige Führung gerichtlicher Verfahren in diesem Bereich. Andere Mandanten mandatieren ausgewählte Fälle, beispielsweise krankenhausbezogen oder streitwertabhängig bei höheren Gegenstandswerten, bei denen im Erfolgsfall die Kostenerstattung durch die Gegenseite höher ausfällt. Möglich sind auch Einzelfallmandatierungen, etwa bei schwierig gelagerten Fallkonstellationen, in höherer Instanz oder bei kurzfristigen Kapazitätsengpässen im eigenen Haus (Klagewellen zum Jahresende).
Der typische Fall ist hier die auf Dauer angelegte Mandatsbeziehung.
Auf Wunsch können wir die übersandten Fälle auch so bearbeiten, dass die Mandanteninformation auf das notwendige Minimum reduziert wird und dadurch auf Seiten der Krankenkassen eine deutlich spürbare Entlasung der personellen Ressourcen eintritt.
Effiziente Bearbeitung der Fälle
Wir führen unsere Mandate effizient und stets im Interesse unserer Mandanten. Die Bewertung der Erfolgsaussicht halten wir aktuell und teilen unseren Mandanten diese bei erkennbarer Veränderung mit. Auch informieren wir über Möglichkeiten prozessökonomischer Verfahrensführung, etwa durch Vermeidung von Gebührenerstattungen an die Gegenseite. Bei Vergleichen versuchen wir, bestmögliche Ergebnisse für unsere Krankenkassen zu erzielen.