Rechtsanwältin Katja Krahl

Expertin im Kinderschadensrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Rechts­an­wäl­tin Kat­ja Krahl ist Fach­an­wäl­tin für Medi­zin­recht und berät als Part­ne­rin der Kanz­lei in sämt­li­chen Fra­gen des Arzt­haf­tungs­rechts. Gemein­sam mit Rechts­an­walt Dr. Sebas­ti­an Krah­nert hat sie die Kanz­lei Krah­nert Krahl + Part­ner gegrün­det und zu einer füh­ren­den Fach­an­walts­kanz­lei im Arzt­haf­tungs­recht auf Pati­en­ten­sei­te etabliert.

Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl hat die Durch­set­zung von berech­tig­ten Ansprü­chen geschä­dig­ter Pati­en­ten zu ihrer Beru­fung gemacht. Sie ver­tritt aus­schließ­lich Pati­en­ten bei der Gel­tend­ma­chung von Behand­lungs­feh­ler­vor­wür­fen. Durch ihre hoch­spe­zia­li­sier­te juris­ti­sche Exper­ti­se und ihre lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Arzt­haf­tungs­recht kann sie auf eine sehr hohe Erfolgs­quo­te zurückblicken.

Her­vor­zu­he­ben ist hier ihre Spe­zia­li­sie­rung auf das Kin­der­scha­dens­recht. In die­sem Bereich betreut sie erfolg­reich Fäl­le mit Behand­lungs­feh­lern an Kin­dern und Unfall­ereig­nis­se, an denen Kin­dern betei­ligt sind. Da sie selbst Mut­ter einer Toch­ter ist, lie­gen ihr die Fäl­le, in denen es zu Schä­den bei Kin­dern gekom­men ist, beson­ders am Her­zen. Im Kin­der­scha­dens­be­reich unse­rer Kanz­lei konn­te sie bis­her auf­grund ihres außer­ge­wöhn­li­chen Ein­sat­zes in die­sen Fäl­len fast in jedem Fall zum Teil weit über­dursch­schnitt­lich hohe Schmer­­zens­­geld- und/oder Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen für ihre klei­nen Man­dan­ten erzielen.

Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl tritt als enga­gier­te Anwäl­tin für Medi­zin­recht stets mit der erfor­der­li­chen Kon­se­quenz und Beharr­lich­keit für ihre Man­dan­ten ein. Durch ihre mit­füh­len­de und empa­thi­sche Art schafft sie es zudem, die erfor­der­lich­ge Ver­trau­ens­ba­sis zur ihren Man­dan­ten auf­zu­bau­en, so dass die­se sich jeder­zeit ver­stan­den, ernst genom­men und best­mög­lich ver­tre­ten fühlen.

Dar­über hin­aus ist sie Ansprech­part­ne­rin in Fra­gen des ärzt­li­chen Gesell­schafts­rechts. Im Rah­men ihrer frü­he­ren Tätig­keit im Fir­men­kun­den­be­reich einer Bank beriet und unter­stütz­te sie mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men erfolg­reich bei ihrer Exis­tenz­grün­dung sowie beim Auf- und Aus­bau ihres Portfolios.

Gro­ße fach­li­che Exper­ti­se hat Frau Rechts­an­wäl­tin Krahl auch im Medi­zin­straf­recht.

Lebenslauf

  • gebo­ren 1981 in Malchin
  • eine Toch­ter (gebo­ren 2014)
  • Berufs­aus­bil­dung zur Bankkauffrau
  • Tätig­keit im Finanz­sek­tor und Unternehmensberatung
  • Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaft an der Frei­en Uni­ver­si­tät Berlin
  • Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin in einer Kanz­lei für Strafrecht
  • Refe­ren­da­ri­at beim Kam­mer­ge­richt Berlin
  • Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin in einer Kanz­lei für Medizinrecht
  • Zulas­sung als Rechtsanwältin
  • Fach­an­wäl­tin für Medizinrecht
  • Co-Foun­­der von Krah­nert Krahl + Partner
Rechtsanwältin Katja Krahl
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