Kanzleierfolg: Spritze gegen Schnupfen – Spritzenabszess!

In einem Arzt­haf­tungs­fall konn­ten wir erfolg­reich für unse­ren Man­dan­ten einen hohen Ver­gleichs­be­trag mit dem geg­ne­ri­schen Haft­pflicht­ver­si­che­rer ver­han­deln, nach­dem die­ser einen Sprit­zen­abs­zess erlit­ten hat­te. Dank unse­res medi­zi­ni­schen Exper­ten­wis­sens konn­ten wir die untaug­li­chen Argu­men­te des Ver­si­che­rers erfolg­reich abweh­ren und einen zu nied­ri­gen Ver­gleichs­be­trag vermeiden.

Spritzenabszess: Haftung nach indikationsloser Injektion
Nicht immer unge­fähr­lich: Haf­tung nach indi­ka­ti­ons­lo­ser Injek­ti­on in das Gesäß, in deren Fol­ge sich ein Sprit­zen­abs­zess bildete

Patient erlitt einen Spritzenabszess nach Injektion in das Gesäß

Unser Man­dant such­te einen Arzt auf, weil er an Schnup­fen litt, nach­dem er als Aus­län­der in Deutsch­land ange­kom­men war. Aus sei­ner Sicht han­del­te es sich um einen Erkäl­tungs­schnup­fen. Bei erst­ma­li­gem Arzt­kon­takt ver­schrieb ihm der nie­der­ge­las­se­ne Medi­zi­ner eine Injek­ti­ons­lö­sung, die er unse­rem Man­dan­ten dann auch in der Pra­xis verabreichte.

Bei dem ver­schrie­be­nen Wirk­stoff han­del­te es sich um Triamci­no­lon. Dabei han­delt es sich um ein Ste­ro­id, das Ent­zün­dungs­vor­gän­ge, aber auch die Immun­ab­wehr unter­drückt — kei­ne gute Idee bei einer aku­ten Infektion!

Im Nach­gang der Injek­ti­on fühl­te sich der Pati­ent zunächst fieb­rig. Es bil­de­te sich dann ein tie­fer Abs­zess (eine „Eiter­beu­le“) im Gesäß­mus­kel an der Injek­ti­ons­stel­le. Der Eiter muss­te aus dem Sprit­zen­abs­zess chir­ur­gisch aus­ge­räumt wer­den, wodurch eine tie­fe offe­ne Wun­de ent­stand. Unse­rem Man­dan­ten fiel das Gehen schwer; er war im All­tag erheb­lich ein­ge­schränkt. Fer­ner ist der Gesäß­mus­kel nun in sei­ner Funk­ti­on ein­ge­schränkt. Es ent­stand eine unäs­the­ti­sche Narbe.

Behandlungsfehlervorwurf: Injektion hätte gar nicht erfolgen dürfen (fehlende Indikation)

Unse­re Kanz­lei ver­fügt über medi­zin­si­che Fach­ex­per­ti­se. Ein erfolg­rei­cher Ansatz­punkt für die Durch­set­zung von Ansprü­chen aus dem beschrie­be­nen Medi­zin­scha­den war hier nach ein­ge­hen­der Fall­prü­fung die feh­len­de Indi­ka­ti­on. Die Sprit­ze hät­te gar nicht gesetzt wer­den dür­fen! Zum einen war das kon­kre­te Prä­pa­rat gar nicht für intra­mus­ku­lä­re Injek­tio­nen zuge­las­sen. Zum ande­ren waren intra­mus­ku­lä­re Injek­tio­nen von Ste­ro­iden aus fach­ärzt­li­cher Sicht auch nicht gebo­ten. Ob viel­leicht eine All­er­gie vor­lag, stand man­gels Unter­su­chun­gen gar nicht fest. Medi­zi­nisch vor­stell­bar ist eine sol­che Injek­ti­on aber nur als letz­te Maß­nah­me, wenn weni­ger gefähr­li­che Maß­nah­men nicht gehol­fen haben. Hier war es der aller­ers­te Arzt­kon­takt mit die­sem Patienten!

Damit kam es nicht dar­auf an, ob der Sprit­zen­abs­zess durch bes­se­re Hygie­ne ver­meid­bar war.

Nach Spritzenabszess: Aushandlung eines Vergleiches mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes

Auf Wunsch des Man­dan­ten haben wir einen Ver­gleich mit dem Haft­pflicht­ver­si­che­rer aus­ge­han­delt, hät­ten in einem sol­chen Ver­fah­ren aber auch das Kla­ge­ver­fah­ren geführt.

Der Ver­si­che­rer zahl­te zur Abgel­tung der gestell­ten For­de­run­gen im Ver­gleich einen höhe­ren fünf­stel­li­gen Betrag.

Es zeigt sich: „pri­mum non noce­re“ (Der Arzt darf dem Pati­en­ten als obers­tes Gebot nicht scha­den!) gilt noch immer. Bei einem Schnup­fen ohne wei­te­re Dia­gnos­tik eine Sprit­ze ins Gesäß zu set­zen, über­steigt nach dem Fach­arzt­stan­dard das hin­zu­neh­men­de Risiko.

Hilfe im Arzthaftungsrecht

Wenn Sie bei der Ver­fol­gung von Arzt­haf­tungs­an­sprü­chen Rat und Unter­stüt­zung benö­ti­gen, wen­den Sie sich ger­ne an unse­re Kanz­lei. Wir ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Bereich des Arzt­haf­tungs­rechts. Haupt­an­sprech­part­ne­rin für Arzt­haf­tungs­fäl­le ist Rechts­an­wäl­tin Kat­ja Krahl.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.