Erfolg als Opferanwalt: hohe Freiheitsstrafe für Totschlag

Unse­re Kanz­lei für Medi­zin­recht hat einen ganz­heit­li­chen Ansatz bei der Ver­tre­tung unse­rer Man­dan­ten. Im vor­lie­gen­den Fall haben wir erfolg­reich die Ange­hö­ri­gen eines Geschä­dig­ten ver­tre­ten, der einem Tötungs­de­likt zum Opfer gefal­len ist. Hier bie­ten wir die Ver­tre­tung als Opfer­an­walt an. Vor­sätz­li­che Tötungs­de­lik­te gehö­ren zu den schwers­ten Ver­bre­chen nach unse­rer Rechts­ord­nung. Da wir uns u.a. auf Per­so­nen­schä­den spe­zia­li­siert haben, bera­ten und ver­tre­ten wir auch die Ange­hö­ri­gen bei Todesfällen.

Als Opferanwalt im Strafgericht: Nebenklage und Adhäsionsklage
Als Opfer­an­walt im Strafgericht

Im kon­kre­ten Fall haben wir die Ange­hö­ri­gen des Geschä­dig­ten eines Tot­schla­ges (§ 212 StGB) ver­tre­ten. In der Ver­hand­lung ging es u.a. um eine umfas­sen­de Wür­di­gung rechts­me­di­zi­ni­scher Gut­ach­ten und Stel­lung­nah­me, die wir durch unse­re medi­zi­ni­sche Exper­ti­se ziel­füh­rend vor­an­brin­gen konn­ten. Eben­so gelang es, Zeu­gen auf rele­van­te Aspek­te zu befra­gen, die vom Gericht und der Staats­an­walt­schaft noch nicht erfragt wurden.

Ins­ge­samt konn­ten wir im Rah­men der Neben­kla­ge dazu bei­tra­gen, den Tat­her­gang und das Tat­mo­tiv kri­tisch zu hin­ter­fra­gen. Wir konn­ten zur Wahr­heits­fin­dung bei­tra­gen. Die Ein­las­sung des Ange­klag­ten stell­te sich dadurch als nicht plau­si­bel her­aus. Das äuße­re Tat­bild war von mas­si­ver Gewalt geprägt. Im Rah­men des abschlie­ßen­den Plä­doy­ers stell­te Rechts­an­walt Krah­nert die Aspek­te her­aus, die das beson­de­re Aus­maß der Gewalt und das unkla­re Tat­mo­tiv betra­fen. Auch dadurch wur­de der Ange­klag­te letzt­lich zu einer Frei­heits­stra­fe nahe an der mög­li­chen Höchst­stra­fe veur­teilt, denn das Gericht griff vie­le die­ser Aspek­te in sei­ner Urteils­be­grün­dung wie­der auf.

Nebenklage ermöglicht Interessenvertretung der Angehörigen im Strafverfahren durch einen Opferanwalt

Die Ver­tre­tung erfolg­te in die­sem Fall im Rah­men einer straf­recht­li­chen Neben­kla­ge. Unter ande­rem bei Tötungs­de­lik­ten haben Ange­hö­ri­ge des Geschä­dig­ten ein Recht, am Straf­ver­fah­ren als Neben­klä­ger aktiv teil­zu­neh­men. In der­ar­ti­gen Fäl­len über­neh­men wir die anwalt­li­che Ver­tre­tung. Viel­fach besteht sogar die Mög­lich­keit, dass die Kos­ten der anwalt­li­chen Ver­tre­tung ganz oder teil­wei­se vom Staat getra­gen wer­den. Ziel ist es, den Ange­hö­ri­gen kos­ten­los oder kos­ten­spa­rend einen Opfer­an­walt zur Ver­fü­gung zu stellen.

Ein­zel­hei­ten zu den Kos­ten der Ver­tre­tung klä­ren wir im Erst­ge­spräch. Hier­zu gehört auch die Mög­lich­keit der Kos­ten­tra­gung durch den Staat, die bei schwers­ten Gewalt­ta­ten vor­ge­se­hen ist. Spre­chen Sie uns ein­fach an.

Das Straf­ver­fah­ren dient jedoch nur dazu, die dem Staat oblie­gen­de Straf­ver­fol­gung rechts­staat­lich in einem fai­ren Ver­fah­ren umzu­set­zen. Es dient in der Regel nicht indi­vi­du­el­len Ansprü­chen. Die Neben­kla­ge ist hier­bei die Mög­lich­keit, durch Anträ­ge, ein eige­nes Fra­ge­recht, eige­ne Beweis­mit­tel oder auch durch Rechts­mit­tel Ein­fluss auf das Ver­fah­ren im Inter­es­se des Geschä­dig­ten oder der Ange­hö­ri­gen auszuüben.

Individuelle Ansprüche des Geschädigten und der Angehörigen im Adhäsionsverfahren

Viel­fach ist es mög­lich, im Wege des Adhä­si­ons­ver­fah­rens eige­ne zivil­recht­li­che Ansprü­che des Geschä­dig­ten oder Ange­hö­ri­gen zu rea­li­sie­ren. In die­sem Fall ent­schei­det das Straf­ge­richt über ent­spre­chen­de Anträ­ge. Aller­dings tun sich Straf­ge­rich­te mit kom­ple­xen Ansprü­chen oft schwer. Jeden­falls Schmer­zens­geld­an­sprü­che (ggf. als Teil des Erbes) und das soge­nann­te Ange­hö­ri­gen­schmer­zens­geld las­sen sich so oft­mals schon im Straf­ver­fah­ren realisieren.

Komplexe zivilrechtliche Ansprüche besser im zivilgerichtlichen Verfahren

Sofern es um kom­ple­xe­re Ansprü­che geht, ist es oft­mals bes­ser, die­se im zivil­ge­richt­li­chen Wege durch­zu­set­zen. Die Zivil­ge­rich­te sind auf der­ar­ti­ge Ansprü­che spe­zia­li­siert. Als Kanz­lei sind wir bemüht, best­mög­li­che Erfol­ge für unse­re Man­dan­ten zu erzie­len. In einer indi­vi­du­el­len Stra­te­gie­pla­nung kön­nen wir klä­ren, wel­cher Weg sich für den kon­kre­ten Fall am ehes­ten anbietet.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie den Verlust eines Angehörigen rechtlich prüfen lassen wollen und die Vertretung durch einen Opferanwalt wünschen

Ger­ne bera­ten und ver­tre­ten wir Sie, wenn den Ver­lust eines Ange­hö­ri­gen zu bekla­gen haben. Nicht immer muss es sich um vor­sätz­li­ches Ver­bre­chen han­deln: Auch im Rah­men der Arzt­haf­tung kann es zu klä­rungs­be­dürf­ti­gen Todes­fäl­len kom­men. Ob im Fall eines Ver­bre­chens, eines Unfalls oder eines Feh­lers: Wir neh­men uns Ihres Anlie­gens mit­füh­lend an und ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen als Opfer­an­wäl­te ent­schlos­sen gegen­über Schä­di­gern und Ver­si­che­rern. Neh­men Sie zur Ter­min­ver­ein­ba­rung ger­ne Kon­takt mit uns auf.

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