Sozialrecht – Rechtsbeziehungen von und mit Sozialversicherungen

Sozialrecht:

Enge Bezüge zur Medizin

In vie­len sozi­al­recht­li­chen Fäl­len bestehen enge Bezü­ge zur Medi­zin. Gera­de dann kön­nen wir die Qua­li­fi­ka­ti­on als Rechts­an­walt und Arzt voll zum Vor­teil unse­rer Man­dant­schaft nut­zen. Hier bestehen enge Bezugs­punk­te zum Medi­zin­recht und zum Ver­wal­tungs­recht. In die­sen Rechts­ge­bie­ten haben sowohl Rechts­an­walt Krah­nert als auch Rechts­an­wäl­tin Krahl durch Stu­di­um, Refe­ren­da­ri­at, Beruf und Fort­bil­dung gro­ße Kennt­nis­se gesammelt.

Als Anwäl­te in Ber­lin wid­men sich Sebas­ti­an Krah­nert und Kat­ja Krahl auch Fäl­len im Sozi­al­recht, gera­de wenn sie Bezü­ge zur Medi­zin auf­wei­sen, etwa in der Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV), der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen (GKV) und im Schwer­be­hin­der­ten­recht.

Gesetzliche Unfallversicherung

Nach Wege­un­fäl­len und Dienst­un­fäl­len, aber auch bei Berufs­krank­hei­ten kön­nen Ansprü­che gegen­über der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Hier kann die Qua­li­fi­ka­ti­on in Medi­zin und Recht nutz­bar gemacht wer­den, wenn es etwa um das Ver­letz­ten­geld, um das Über­gangs­geld, um Ren­ten oder um die Aner­ken­nung der Schä­di­gung über­haupt geht.

Ver­gleich­ba­re Fall­kon­stel­la­tio­nen kön­nen natur­ge­mäß auch im Beam­ten­recht auf­tre­ten, das jedoch dem Ver­wal­tungs­recht unterfällt.

Krankenversicherungsrecht

Das Kran­ken­ver­si­che­rungs­recht weist die engs­ten Bezü­ge zum Medi­zin­recht auf. Vie­le zäh­len es von vor­her­ein hin­zu. Jeden­falls der umfas­sen­de Begriff des Gesund­heits­rechts erfasst auch das Kran­ken­ver­si­che­rungs­recht, das durch sei­nen Rege­lungs­stand­ort im Sozi­al­ge­setz­buch zum Sozi­al­recht zählt.

In kran­ken­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Fall­ge­stal­tun­gen kön­nen wir die Exper­ti­se in Medi­zin und Recht voll aus­spie­len. So ist im Bereich der sta­tio­nä­ren Abrech­nungs­prü­fung ein enger Bezug zwi­schen Medi­zin und Recht im sozi­al­recht­li­chen Kon­text gege­ben. Dane­ben sind auch wei­te­re Kon­stel­la­tio­nen mög­lich, etwa hin­sicht­lich der Leis­tun­gen gesetz­li­cher Kran­ken­kas­sen oder des mit­glied­schaft­li­chen Status.

Schwerbehindertenrecht

Im Schwer­be­hin­der­ten­recht, das auch zum Sozi­al­recht zählt, gehen Medi­zin und Recht Hand in Hand. Hier­bei geht es bei­spiels­wei­se um die Fest­stel­lung des Gra­des der Behin­de­rung (GdB) und die Aus­stel­lung eines Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses. Das Fest­stel­lungs­ver­fah­ren weist oft Fall­stri­cke auf, die erst durch den anwalt­li­chen Blick im Wider­spruchs­ver­fah­ren erkannt wer­den kön­nen. Anwalt­li­che Hil­fe ist vor allem dann hilf­reich, wenn im Wider­spruchs­ver­fah­ren, etwa bei der Fest­stel­lung des Gra­des der Behin­de­rung (GdB) neue und kom­ple­xe medi­zi­ni­sche Dia­gno­sen zusammentreffen.

Sozialrecht in unserer Medizinkanzlei: Schwerbehindertenrecht, Unfallversicherung, Krankenversicherung

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil

Rechts­an­walt Sebas­ti­an Krah­nert ist sowohl Arzt als auch Jurist. Die­se dop­pel­te Qua­li­fi­ka­ti­on ist ein gro­ßer Vor­teil für unse­re Man­dan­ten. Er hat außer­dem an einem Lehr­stuhl als Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter gear­bei­tet, der sich unter ande­rem dem Sozi­al­recht widmet.

Rechts­an­wäl­tin Kat­ja Krahl ver­fügt eben­falls über inter­dis­zi­pli­när aus­ge­rich­te­te Kom­pe­ten­zen. Schwer­punkt­mä­ßig betreut sie in unse­rer Kanz­lei die Fäl­le im Bereich der Arzt­haf­tung. Dane­ben ist sie auf­grund ihrer Berufs­er­fah­run­gen im Finanz- und Wirt­schafts­sek­tor beson­ders in der Lage, stra­te­gisch sinn­vol­le Lösun­gen für unse­re Man­dan­ten zu erar­bei­ten. Ins­be­son­de­re auf dem Gebiet der Pra­xis­grün­dun­gen und ‑ver­äu­ße­run­gen sowie im Rah­men von der Eva­lu­ie­rung ärzt­li­cher Koope­ra­ti­ons­mo­del­le ist die­se Exper­ti­se von erheb­li­cher Relevanz.

Der Fach­an­walts­lehr­gang Medi­zin­recht run­det die Exper­ti­se unse­rer Anwäl­te ab.

Kontakt mit uns

Neh­men Sie mit unse­rer Kanz­lei im Her­zen Ber­lins Kon­takt auf. Wir hel­fen Ihnen ger­ne wei­ter, auch im Sozi­al­recht. Soll­te ein Fall nicht zu unse­rem Kanz­lei­pro­fil pas­sen, bespre­chen wir dies offen mit Ihnen, ohne dass für die­ses ers­te Ken­nen­ler­nen Kos­ten anfal­len. In der Regel ent­ste­hen Anwalts­ge­büh­ren erst dann, wenn wir uns in Ihren Fall inhalt­lich ein­ar­bei­ten müssen.