Recht der Ärzteschaft
Das Arztrecht behandelt das gesamte Recht der Tätigkeit als Arzt. So vielfältig wie der ärztliche Beruf ist, so vielfältig sind auch die Rechtsfragen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden. Eine klare Abgrenzung der Rechtsgebiete lässt sich in vielen Fällen nicht erreichen: Wie im gesamten Medizinrecht ist es speziell im Arztrecht erforderlich, gerade das Ineinandergreifen verschiedener Rechtsgebiete zu betrachten – von der öffentlich-rechtlichen Approbationserteilung bzw. ihrem Entzug bis hin zum zivilrechtlichen Schadensausgleich im Rahmen der Arzthaftung.
Rechtsanwalt Sebastian Krahnert ist zugleich auch Arzt. Er kennt daher die ärztliche Tätigkeit nicht nur aus der beobachtenden Perspektive. Er ist selbst als Arzt approbiert. Als Anwalt für Ärzte kann er mit seinen Mandanten auf einer gemeinsamen Ebene kommunizieren. In anderen Fällen, in denen Ärzte keine Mandanten sind, aber eine Kommunikation mit ihnen erforderlich ist, kann er als Anwalt ebenso professionell handeln.