Tätigkeitsschwerpunkte
- Stationäre Abrechnung (Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern)
- Ärztliches Berufsrecht (z.B. Approbation und Berufserlaubnis)
- Arzthaftung
- Medizinstrafrecht
Hanna Urig-Schon ist angestellte Rechtsanwältin für Medizinrecht unserer Kanzlei. Ihre Schwerpunkte liegen im stationären Abrechnungsrecht und im ärztlichen Berufsrecht. Sie betreut zudem Mandate aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts und des Medizinstrafrechts.
Lebenslauf
- Geboren 1991 in Kaiserslautern
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier und der Humboldt-Universität zu Berlin
- Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht und am Kammergericht
- Zulassung als Rechtsanwältin
- als angestellte Anwältin im Medizinrecht bei KKP Medizinrecht seit 10/2020