Tätigkeitsschwerpunkte
- Arzthaftung
- Personenschäden
- Medizinstrafrecht
- Kinderschadensrecht
- Patientenrechte und Vorsorge (u.a. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten)
Annika Nenning ist Rechtsanwältin für Medizinrecht in unserer Kanzlei. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Patientinnen und Patienten in Fällen der Arzthaftung und des Medizinstrafrechts. Darüber hinaus übernimmt sie Mandate im Bereich von Personenschäden und schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Ein weiterer Teil ihrer Tätigkeit umfasst die rechtliche Beratung zur persönlichen Vorsorge – insbesondere bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Durch ihre Stationen in der Arzthaftungskammer des Landgerichts Cottbus und in der Rechtsabteilung der Charité – Universitätsmedizin Berlin kennt sie sowohl die Perspektive der Justiz als auch die Strukturen medizinischer Einrichtungen. Dieses Wissen bringt sie gezielt in ihre anwaltliche Arbeit ein, in der sie – aus Überzeugung – ausschließlich Patientinnen und Patienten vertritt.
Besonderen Wert legt sie auf eine sorgfältige und individuelle Beratung. Medizinrechtliche Fragestellungen berühren häufig nicht nur juristische, sondern auch persönliche Aspekte. Ihr Anliegen ist es, ihre Mandantinnen und Mandanten mit fachlicher Klarheit und einem sicheren Blick für die jeweilige Situation verlässlich zu beraten und zu begleiten.
Lebenslauf
- geboren 1992 in Germersheim
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier
(Schwerpunkt: Arbeits- und Sozialrecht) - Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Trier
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Umwelt- und Technikrecht (IUTR)
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Recht und Digitalisierung (IRDT)
- Tätigkeit in den Bereichen Kinderhilferecht und Jugendhilferecht
- seit 2021 bei Krahnert Krahl + Partner
- Zulassung als Rechtsanwältin: Tätigkeit als Anwältin für Medizinrecht in unserer Kanzlei